Der Zeltplatz
Unser schönes Diözesanzentrum besteht neben dem Jugend- und Bildungshaus auch aus einem großen Pfadfinder-Zeltplatz mit komfortablen sanitären Einrichtungen.
Das etwa vier Hektar große Gelände ist durch Baumreihen und Hecken gegliedert und bietet ohne zusätzlichen Aufwand Platz für über 600 Personen.
Neben zwei getrennen Sanitäranlagen mit Duschen, Toiletten, Waschgelegenheiten und Spülmöglichkeiten könnt ihr sechs Feuerstellen, eine Grillhütte und unser Bauholzlager nutzen.
Möglichkeiten des Zeltplatzes:
- Beachvolleyball
- Streetball
- Spielplatz
- Grillhütte
- Bauholzlager
- Zeltplatzschuppen
Zeltplatzordnung
Hier könnt ihr euch die Zeltplatzordnung als pdf herunterladen.
Liebe Gäste,
damit unser Zeltplatz langfristig allen Gruppen zur Verfügung stehen kann, bitten wir um Beachtung einiger Regeln. Diese sind fester Bestandteil des Belegungsvertrages. Der Leiter / die Leiterin jeder Gruppe ist verpflichtet, der Gruppe zu Beginn des Aufenthaltes die folgenden Regeln mitzuteilen.
- Die angrenzenden Wälder gehören nicht zum Zeltplatzgelände und dürfen nur mit Genehmigung des Forstamtes Rüthen betreten werden. Der Leiter/die Leiterin einer Freizeitmaßnahme haftet gegenüber dem Forstamt für alle Schäden, die von den Mitgliedern seines/ihres Lagers in den Wäldern verursacht werden! Rauchen und Feuermachen im Wald ist streng verboten.
- Das Betreten der umliegenden Felder und Wiesen ist nicht gestattet.
- Für Lagerfeuer sind 6 feste Stellen vorhanden. Weitere Plätze dürfen nicht angelegt werden.
- Bauholz ist genügend vorhanden. Am Ende des Lagers müssen vorhandene Nägel herausgezogen werden und das Holz ist wieder in die Holzständer einzuordnen. Das Bauholz ist für Lagerbauten gedacht, es darf nicht verbrannt werden.
- Es ist nicht erlaubt, Wassergräben um die Zelt zu ziehen. Das Ausheben von Müllgruben, Erdkühlschränken o.ä. ist ebenfalls verboten.
- Der Zeltplatz darf nicht mit dem Auto, LKW etc. befahren werden.
- Blaue Müllsäcke müssen mitgebracht werden und anschließend in die dafür vorgesehen Müllbehälter entsorgt werden. Glas und Papier muss ebenfalls gesammelt und in die Container entsorgt werden. Die Container haben eine Sicherung beim Öffnen, die nur von Erwachsenen bedient werden kann.
- Generell gilt eine Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Um eine Beschallung des Zeltplatzgeländes und der anderen Gäste zu vermeiden, ist das Mitbringen von elektronischen Musikgeräten nicht erlaubt. Ausnahmen sind mit dem DPSG-Diözesanbüro in Paderborn abzusprechen.
- Toiletten, Waschräume und Geschirrspülbecken müssen zweimal täglich gereinigt werden. Nach Absprache mit den einzelnen Gruppen wird von der Hausleitung ein Reinigungsplan erstellt und ausgehängt. Toilettenpapier und Reinigungsmittel werden zur Verfügung gestellt.
- Auf Wunsch können Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Notwendige Kabel und Schläuche müssen mitgebracht werden.
- Zeltplatzgruppen dürfen das Haus nicht betreten.
- Wir weisen darauf hin, dass bei einem Angebot von selbst zubereiteten Speisen (Selbstverpflegung) während einer Veranstaltung vom Gesetzgeber aus für die Leiter der Veranstaltung die Verpflichtung besteht, die Lebensmittelhygieneverordnung einzuhalten. Informationen hierzu gibt es unter www.bundesrecht.juris.de/Lmhv.
- Es dürfen keine Haustiere mitgebracht werden.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Zeltplatzgelände strengstens verboten mit Ausnahme in unmittelbarer Nähe der 6 festen Feuerstellen.
- Der Leiter/die Leiterin einer Freizeitmaßnahme ist für alle evtl. Schäden verantwortlich und schadenersatzpflichtig, die während des Aufenthaltes seiner/ihrer Gruppe entstehen. Etwaige Schäden sind sogleich der Hausleitung anzuzeigen.
- Den Aufforderungen der Vertreterinnen und Vertreter der DPSG Diözesanleitung bzw. des DPSG-Diözesanzentrums Rüthen hat der Benutzer/die Benutzerin Folge zu leisten! Der Platz darf am Ende des Lagers erst verlassen werden, wenn eine Platzabnahme erfolgt ist.
- Etwaige Mängel, die durch die Nichtbeachtung dieser Platzregeln auftreten, werden auf Kosten der Benutzerinnen und Benutzer behoben!
Als Ansprechpartner steht die Hausleitung von 8.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen ist die Bürozeit eingeschränkt.
Nach der Anreise wird euch eine Informationsmappe mit notwendigen Notfallnummern ausgehändigt.
Wir wünschen euch einen angenehmen Aufenthalt auf unserem Zeltplatzgelände.
Lage und Anfahrt
Das Diözesanzentrum der DPSG im Erzbistum Paderborn liegt zwischen Soest und Warstein im Arnsberger Wald. Die Buslinie R62/R77 zwischen Lippstadt und Meschede verkehrt etwa stündlich. Bezüglich der Mitnahme von Rollstuhlfahrer*innen empfehlen wir eine Voranfrage bei der RLG. Von der Bushaltestelle Eulenspiegel sind es nur wenige Meter bergan bis zum Haus.
Eulenspiegel 9
59602 Rüthen
Zeltplatz- und Brandschutzordnung im DPSG-Diözesanzentrum Rüthen
Zeltplatz- und Brandschutzordnung zum Download
Liebe verantwortlichen Leiterinnen und Leiter,
mit diesem Informationsblatt möchten wir euch als verantwortliche Leiterinnen und Leiter über wichtige Regeln und Verhaltensweisen im Rahmen unseres Brand- und Katastrophenschutzes und unserer Zeltplatzordnung informieren. Da unser DPSG-Diözesanzentrum nicht immer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt ist (vor allem nachts) gelten bei der Nutzung des Geländes besondere Regeln. Bitte lest die Informationen und Regeln sorgfältig durch und gebt sie an eure Leiterinnen und Leiter sowie eure Betreuerinnen und Betreuer weiter und informiert auch eure Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Regeln und Informationen sind fester Bestandteil des Belegungsvertrages und sind mit der Annahme des Belegungsvertrages für alle Gäste verbindlich. Mit dem beigefügten Formular bestätigt ihr, dass ihr die Informationen erhalten und gelesen habt. Dieses Formular bitte bei Anreise im DSPG-Diözesanzentrum abgeben.
Das DPSG-Diözesanzentrum Rüthen ist die Jugendbildungsstätte der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) im Erzbistum Paderborn. Das Zeltplatzgelände steht Kinder- und Jugendgruppen für die Durchführung von Zeltlagern und sonstigen Veranstaltungen zur Verfügung. Der Vorstand des Trägervereins behält sich vor, Gruppen und Personen, die gegen die Zeltplatzordnung und die Ordnung der DPSG verstoßen von der Nutzung des Geländes auszuschließen. Den Aufforderungen der Vertreterinnen und Vertreter des Trägervereins bzw. des DPSG-Diözesanzentrums Rüthen haben die Benutzerinnen und Benutzer Folge zu leisten!
Anreise
Bitte versucht die bei Vertragsabschluss vereinbarte Anreisezeit einzuhalten und meldet euch bei Anreise bei der Hausleitung des DPSG-Diözesanzentrums oder ihrer Stellvertretung. Nach eurer Ankunft wird euch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine entsprechende Zeltwiese (Parzelle) zugewiesen.
Zur Unterstützung der Rettungskräfte bei einem möglichen Rettungseinsatz wird an der Zuwegung zum Zeltplatz 2 (Schaukasten am Gebäude) ein Übersichtsplan mit allen aktuellen Gastgruppen ausgehängt. Die Daten werden bei der Anreise durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgefragt.
Zeltaufbau
Bitte achtet beim Aufbau eurer Zelte auf folgende Dinge:
Die Zelte dürfen nur auf der euch zugewiesen Zeltwiese (Parzelle) aufgebaut werden. Zwischen jeder Platzparzelle bzw. der nächsten Zeltplatzgruppe muss aufgrund des Brandschutzes mindestens ein Sicherheitsabstand von 3 Metern eingehalten werden.
Auf dem beigefügten Lageplan sind Durchfahrten (Wege) eingezeichnet, die für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen, bzw. für eine mögliche Evakuierung immer freigehalten werden müssen!
Küchenzelt
Wenn ihr in eurem Küchenzelt Gaskocher etc. nutzt, seid ihr dazu verpflichtet, diese regelmäßig zu warten. Informationen hierzu findet ihr im Arbeitsblatt G 612 der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V.). Die Information ist bei der Hausleitung einzusehen.
In jedem Küchenzelt müssen eine Löschdecke und ein Feuerlöscher (Fettbrandlöscher) vorhanden sein.
Bei der Zubereitung von Mahlzeiten, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine sog. Gemeinschaftsverpflegung. Hierfür gelten bestimmte hygienische Vorgaben (Infektionsschutzgesetz / IfSG) für deren Einhaltung ihr verantwortlich seid. Insbesondere sind die Paragraphen § 6, 33, 34 und 42 zu beachten.
Feuer
Für offenes Feuer stehen euch auf unserem Zeltplatzgelände Feuerstellen zur Verfügung. In der Nähe findet ihr jeweils einen Feuerlöscher. Ansonsten ist auf dem gesamten Zeltplatzgelände offenes Feuer aus Gründen des Brandschutzes verboten.
Feuerlöscher
Im beigefügten Lageplan sind die Standorte der Feuerlöscher eingezeichnet. Ihr findet sie unter anderem an jedem Waschhaus.
Parken / Befahren des Zeltplatzes
Das Befahren des Zeltplatzes ist verboten und nur Rettungsfahrzeugen gestattet. Es gibt auf dem Gelände genügend ausgewiesene Parkflächen. Sollte diese nicht ausreichen, kann der Wanderparkplatz an der Zufahrt zum Eulenspiegel genutzt werden.
Ganz wichtig: in den Zufahrten zu den Wiesen und gegenüber den Zufahrten darf nicht geparkt werden. Es handelt sich um Rettungszufahrten.
Wetter / Waldbrandgefahr
Die Hausleitung des DPSG-Diözesanzentrums aktualisiert einmal pro Tag die Wettervorhersagen und hängt sie im Schaukasten an der Zuwegung zum Zeltplatz 2 aus. Hier hängen ebenfalls Informationen zur Waldbrandgefahr aus. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 gilt auf dem gesamten Zeltplatzgelände ein absolutes Verbot für offenes Feuer. Neben den Aushängen liegt es in der Verantwortung der verantwortlich Leitenden sich in geeigneter Weise (z.B. mit einer Unwetter APP auf dem Smartphone) kurzfristig über die aktuelle Wetterentwicklung zu informieren.
Sammelstellen
Ihr findet auf dem Übersichtplan 2 Sammelstellen, die ihr bei einem Notfall bzw. bei einer Evakuierung aufsuchen müsst. Bitte informiert eure Teilnehmenden über die Sammelstellen. Evtl. ist es sinnvoll, das Aufsuchen mit Kindern und Jugendlichen einzuüben.
Evakuierung
Besondere Situationen (Unwetter, Waldbrand, etc.) können dazu führen, dass euer Zeltlager abgebrochen werden muss und die Teilnehmenden evakuiert werden müssen.
Eine mögliche Evakuierung kann durch euch, aber auch durch die Behörden (Bsp. Feuerwehr) oder den Eigentümer und Betreiber des DPSG-Diözesanzentrums ausgesprochen und veranlasst werden.
Bei kurzfristigen Evakuierungen stehen euch die Sanitärgebäude, die Kapelle und das Haus zur Verfügung. Den Schlüssel für die Gebäude sowie für die Schranken findet ihr im Notfallschrank in Schuppen 1 auf Platz 3 (siehe Lageplan). Die Eingangstür ist mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Der verantwortliche Leiter bzw. die verantwortliche Leiterin jeder Gruppe bekommt einen Schlüssel für den Schuppen ausgehändigt. Dort findet ihr neben den Schlüsseln für die Gebäude auch einen Erste Hilfe Koffer.
Wir raten eindringlich dazu, die festen Gebäude ab einer Unwetterwarnung der Stufe 3 aufzusuchen.
Wichtig: Der Schlüssel für die Häuser und das Material sind nur für den absoluten Notfall dort hinterlegt. Ein Missbrauch kann zum Verweis der ganzen Gruppe vom Gelände des DPSG- Diözesanzentrums führen.
Sollte eine Evakuierung in die sich auf dem Gelände befindlichen Gebäude nicht möglich bzw. nicht ausreichend sein oder die Häuser nicht sicher sein, ist sofort die Polizei unter 110 zu informieren. Sie hat die Möglichkeit auf Gebäude der Stadt Rüthen zurückzugreifen, die für eine Evakuierung genutzt werden können.
Sollte eine Evakuierung mit eigenen Fahrzeugen nicht möglich sein, befindet sich im Anhang eine Liste mit Transportunternehmen, die für eine Evakuierung kurzfristig angefragt werden können.
Jede Gastgruppe mit mehr als 200 Teilnehmenden hat dem Träger des DPSG-Diözesanzentrums mindestens 6 Wochen vor Anreise ein eigenes Sicherheitskonzept vorzulegen.
Abreise
Bitte haltet die vereinbarten Abreisezeiten ein, da evtl. schon die nächste Gruppe euren Platz nutzen möchte.
Folgende Aufgaben gehören bei der Abreise zu euren Aufgaben:
Müllentsorgung (achtet auf die Mülltrennung)
Genutztes Bauholz wieder zum Bauholzlager bringen
Der Platz darf am Ende des Lagers erst verlassen werden, wenn eine Platzabnahme erfolgt ist.
Allgemeine Regeln
Die angrenzenden Wälder gehören nicht zum Zeltplatzgelände und dürfen für Geländespiele oder Nachtwanderungen aufgrund des Schutzes der Waldtiere und einer möglichen Jagd nur mit Genehmigung des Forstamtes der Stadt Rüthen betreten werden. Die Leiterin bzw. der Leiter einer Freizeitmaßnahme haftet gegenüber dem Forstamt für alle Schäden, die von den Mitgliedern ihres bzw. seines Lagers in den Wäldern verursacht werden! Rauchen und Feuermachen im Wald ist streng verboten. Hierzu gehört auch das Abschießen von Feuerwerkskörpern.
Das Betreten der umliegenden Felder und Wiesen ist nicht gestattet.
Bauholz ist genügend vorhanden. Am Ende des Lagers müssen vorhandene Nägel herausgezogen werden und das Holz ist wieder in die Holzständer einzuordnen. Das Bauholz ist für Lagerbauten gedacht, es darf nicht verbrannt werden.
Es ist nicht erlaubt, Wassergräben um die Zelte zu ziehen. Das Ausheben von Müllgruben, Erdkühlschränken o.ä. ist ebenfalls verboten.
Auf Wunsch können Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Notwendige Kabel und Schläuche müssen mitgebracht werden.
Sauberkeit / Müll
Blaue Müllsäcke müssen mitgebracht werden und anschl. in die dafür vorgesehen Müllbehälter entsorgt werden. Glas und Papier muss ebenfalls getrennt gesammelt und in die Container entsorgt werden. Die Container haben eine Sicherung beim Öffnen, die nur von Erwachsenen bedient werden kann.
Toiletten, Waschräume und Geschirrspülbecken müssen zweimal täglich gereinigt werden. Nach Absprache mit den einzelnen Gruppen wird von der Hausleitung ein Reinigungsplan erstellt und ausgehängt. Toilettenpapier und Reinigungsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Nachtruhe / Gemeinschaft
Generell gilt eine Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Um eine Beschallung des Zeltplatzgeländes und der anderen Gäste zu vermeiden, ist das Mitbringen von elektronischen Musikgeräten nicht erlaubt. Ausnahmen sind mit dem DPSG-Diözesanbüro in Paderborn abzusprechen.
Zeltplatzgruppen dürfen das Haus nicht betreten.
Es dürfen keine Haustiere mitgebracht werden.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Zeltplatzgelände strengstens verboten mit Ausnahme in unmittelbarer Nähe der Feuerstellen.
Haftung
Der Leiter bzw. die Leiterin einer Freizeitmaßnahme ist für alle evtl. Schäden verantwortlich und schadenersatzpflichtig, die während des Aufenthaltes seiner bzw. ihrer Gruppe entstehen. Etwaige Schäden sind sogleich der Hausleitung anzuzeigen.
Etwaige Mängel und Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Platzregeln auftreten, werden auf Kosten der Benutzenden behoben!
Als Ansprechpartner steht die Hausleitung von 8.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen ist die Bürozeit eingeschränkt.
Nach der Anreise wird euch eine Informationsmappe mit notwendigen Notfallnummern ausgehändigt.
Wir wünschen euch einen angenehmen Aufenthalt auf unserem Zeltplatzgelände.
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